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Ein fälliges Honorar wird im Rahmen des Sachverständigenvertrags mit Ihnen individuell vereinbart, da der Aufwand für eine sachverständige Bewertung üblicherweise für jedes Objekt differenziert betrachtet werden muss. Eine pauschale objektwertabhängige Entlohnung ist i.d.R. nicht zielführend, da es dabei zu Extremwerten kommen kann und eine Transparenz der Entgeltstruktur nicht gegeben ist.

Eine erste Orientierung in Bezug auf die Honorarhöhe für eine gutachterliche Tätigkeit stellt die unverbindliche Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS e.V.) in ihrer jeweils aktuellen Fassung dar. Unsere zukünftige Vereinbarung wird sich an dieser orientieren.

Alternativ besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, für die gutachterliche Tätigkeit eine Honorierung der Sachverständigenleistungen auf Stundensatzbasis zu vereinbaren. Für ein diesbezügliches individuelles Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 
 
 
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