Datenschutzerklärung


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Tätigkeit ist gewerblich auf den Nachweis und/oder die Vermittlung der Gelegenheit, einen Vertrag zu schließen, gerichtet. Auch durch die Entgegennahme unserer Dienste werden Sie unser Auftraggeber und kommt ein Vertrag mit uns zustande, für den die nachstehenden Regelungen gelten, die zur Vermeidung von Missverständnissen und Nachteilen aufmerksam gelesen und beachtet werden sollten. Haben Sie Fragen zum Verständnis dieser Bestimmungen, ist die Geschäftsleitung jederzeit gerne bereit, Ihnen diese zu erläutern.

§ 1

Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Objektverfügungsberechtigtem erteilten Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten. Wir haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus können wir keine Gewähr für die Bonität der Vertragspartner übernehmen sowie hierfür haften.

§ 2

Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise, sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliches Einverständnis unsererseits, das zuvor eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, uns die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.

Sollte der kontaktsuchende Kunde/Interessent die Objektnachweise bzw. -informationen nicht für sich abfordern, sondern für einen Dritten (z.B. für eine juristische Person, die er in dieser Situation vertritt), so hat er auf diesen Umstand unmissverständlich bei der ersten Kontaktaufnahme hinzuweisen, sodass eine Provisionsvereinbarung (auch) mit der dritten Person getroffen werden kann.

§ 3

Wir erwarten von unserem Kunden im Erfolgsfalle, d.h., wenn infolge einer durch uns erbrachten Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit der vom Kunden gewünschte Vertrag zustande kommt, die Entrichtung unserer Maklercourtage wie folgt:

a) Bei Ankauf von Eigentumswohnungen, Haus- und Grundbesitz: Vom Käufer und Verkäufer jeweils 3,57% berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen einschließlich Mehrwertsteuer.

b) Bei Bauverträgen, auch zur gemeinsamen Errichtung eines Bauwerkes, insbesondere bei der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum: Vom Kunden 5,95%, berechnet vom Gesamtkaufpreis bzw. von den Gesamtaufwendungen für Grundstück und Bauleistungen einschließlich Nebenleistungen und Mehrwertsteuer.

c) Bei Bestellung von Erbbaurechten: Vom Erbbaurechtsnehmer und vom Erbbaurechtsgeber jeweils 3,57%, berechnet nach unserer Wahl vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehender Aufbauten oder vom 25-fachen Jahresbetrag des Erbbaurechtzinses.

d) Beim Verkauf von Haus- und Grundbesitz, Eigentumswohnungen sowie grundstücksgleichen Rechten auf Rentenbasis, als Kaufpreis gilt der Barpreis zzgl. des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalwert der Rente), vom Käufer und Verkäufer jeweils 3,57%.

e) Bei Ausübung eines Vorkaufsrechtes: 5,95% vom Berechtigten, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen inkl. Mehrwertsteuer.

f) Bei Wohnraummietverträgen beträgt die Maklercourtage 2,38 Monatsmieten, zahlbar vom Besteller.

g) Bei Miet-/Pachtverträgen über gewerbliche Flächen mit einer Laufzeit von weniger als fünf Jahren, beträgt die Maklercourtage 2,975 Netto-Monatsmieten bzw. bei einer Vertragsdauer ab fünf Jahre beträgt die Maklercourtage 4,284 Netto-Monatsmieten und bei einer Vertragsdauer ab zehn Jahre beträgt die Maklercourtage 4,76 Netto-Monatsmieten, jeweils zahlbar vom Kunden. Bei unbefristeten Miet-/Pachtverträgen beträgt die Maklercourtage 4,284 Netto-Monatsmieten, unabhängig von einer evtl. geringeren Vertragsdauer als fünf Jahre, zahlbar vom Kunden.

Dem Mieter eingeräumte Option(en) auf Verlängerung des Miet-/Pachtvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt - auch wenn deren Ausübung bei Vertragsabschluss noch ungewiss sind.

Sollten dem Mieter vom Vermieter Optionen auf eine Flächenerweiterung und/oder Vormietrechte eingeräumt werden bzw. unterwirft sich der Vermieter einer Erstanbietungsverpflichtung zugunsten des Mieters, so erhält der Makler zusätzlich - auch wenn deren Ausübung/Annahme bei Vertragsabschluss noch ungewiss sind - hierfür eine Maklergebühr in Höhe von 1,19 Netto-Monatsmieten, welche sich an der maximalen zusätzlichen Flächengröße und am vereinbarten Mietpreis je m² für die Optionsfläche bzw. Zusatzfläche bemisst. Sollte für die Fläche(n) bei Mietvertragsschluss noch kein Mietpreis vereinbart sein, so bemisst sich die Maklerprovision an den Mietpreiswerten je m² der Hauptmietfläche.

Etwa gewährte Mietfreizeiten bzw. zeitlich begrenzte Mietzinsreduzierungen ermäßigen die Bemessungsbasis der Courtage nicht. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete über die vorgesehene Vertragslaufzeit als Bemessungsgrundlage der Courtage maßgebend. Wird eine Inklusivmiete (Miete inkl. Nebenkosten) zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbart, so gilt diese als Bemessungsbasis für die Provision.

Sollte eine Abstandszahlung oder sonstige geldwerte Zuwendungen vereinbart werden, so beträgt unsere Provision hierauf zusätzlich zur v.g. Provision 3,57%.

§ 4

Die in § 3 Abs. a-g genannten Provisionssätze enthalten die heute gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültig ist.  

§ 5

a) Die Maklercourtage ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Courtage ist am Tage des Vertragsabschlusses fällig.  

b) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

c) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht oder unsere (Vermittlungs-) Leistungen für die anderen Bedingungen/Abweichung mitursächlich sind.

d) Wir nehmen keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Objektverfügungsberechtigten und Interessenten dienen.

e) Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 6

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen (Folgegeschäft) die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.

§ 7

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden. Somit steht das Wort Kunde für den Fall der Doppelmaklertätigkeit in diesen AGB jeweils für den Objektverfügungsberechtigten und den Interessenten.

§ 8

Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt, diese beträgt längstens ein Jahr. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt ein Monat, anderenfalls der Alleinauftrag sich um ein weiteres viertel Jahr verlängert. Die Kündigung hat schriftlich mittels Einschreiben/Rückschein zu erfolgen.

§ 9

Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekanntzugeben.  

§ 10

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer kostenfreien Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.  

§ 11

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen.

§ 12

Wir haben Anspruch auf Maklercourtage, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglichen bezweckten Geschäfts tritt, z.B. Miete, Erbbaurecht oder ein sog. Share Deal statt Kauf und umgekehrt.

§ 13

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen Aufwendungen (z.B. für Werbemaßnahmen jeglicher Art, Exposés, Inserate, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) auf Nachweis zu erstatten, wenn ein Abschluss des Hauptvertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. Eigenabschluss etc.), nicht zustande kommt. Gleiches gilt bei Nichtzustandekommen eines Hauptvertrages, wenn der Auftraggeber die Erfüllung des Auftrages nachträglich erschwert (z.B. Beauftragung weiterer Makler, Vorenthalten von Informationen, Nichtgestattung von Besichtigungen, Preisänderungen etc.), wenn private und/oder behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden oder der Auftrag erfolglos ausläuft.  

Für die Berechnung der Höhe des Aufwendungsersatzes für Werbemaßnahmen, Anzeigen, Internetveröffentlichungen und Porto sind die tatsächlich entstandenen Kosten maßgebend. Telefonkosten gelten pauschal mit € 15,00/mtl., Exposéerstellung in Papier und/oder digitaler Form gelten jeweils pauschal mit € 50,00, jegliche Fahrtkosten gelten nach Einzelaufstellung mit € 0,60/km und für jeden Außentermin (Vor-Ort-Termin, Behördengänge etc.) gelten pauschal mit € 40,00 als vereinbart. Die v.g. Sätze enthalten die heute gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Rechnung gültig ist. Der Aufwendungsersatz ist mit Vorlage der Berechnung zahlungsfällig.

§ 14

a) Wir erkennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner nicht an! Sollten abweichende Regelungen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, so verpflichten sich beide Parteien, dass diese protokolliert und von beiden Seiten unterschrieben werden bzw. dass diese in Form eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens bezeugt werden.

b) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

c) An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen tritt sinngemäß das, was die Vertragsschließenden vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Ist dies nicht möglich, gelten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

§ 15

a) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit unser Geschäftssitz. Des Weiteren gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat

b) Zum Zwecke der "Online-Streitbeilegung" mit Verbrauchern verweisen wir gem. ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 auf die OS-Plattform der Europäischen Kommission. Diese finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Darüber hinaus unterwerfen wir uns keinen Schlichtungsverfahren, sondern nur der ordentlichen Gerichtsbarkeit.      

MICHAEL VIELL IMMOBILIEN
Düsseldorf im Dezember 2020
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