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Wie kann man als Sachverständiger tätig sein, wenn man gleichzeitig in der Immobilienberatung aktiv ist?

Diese Frage kann man mit einer Gegenfrage beantworten: Wie kann man als Sachverständiger den Markt kennen, ohne aktiv am Marktgeschehen teilzunehmen?

Gem. § 194 Baugesetzbuch wird der Verkehrs-/Marktwert „durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (…) zu erzielen wäre“. Auch für den Beleihungswert ist das Marktgeschehen eine wesentliche Einflussgröße, da die Beleihungswertermittlungsverordnung postuliert, dass dieser der Wert ist, der während der gesamten Finanzierungslaufzeit bei einer Veräußerung voraussichtlich am maßgeblichen Grundstücksmarkt erzielt werden kann. Vor diesem Hintergrund ist es ein wesentlicher Vorteil, dass man seit vielen Jahren interdisziplinär am Marktgeschehen teilnimmt, die wesentlichen Akteure und deren Verhaltensweisen kennt und so die zukünftigen Entwicklungen antizipieren kann. Hierbei werden selbstverständlich die gutachterlichen Aktivitäten und die Vermittlungs-/Nachweistätigkeiten klar voneinander getrennt, sodass die Erstellung eines Gutachtens stets unabhängig und weisungsfrei erfolgt.

 

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Sachverständigen und einem Gutachter?

Ein Sachverständiger und ein Gutachter haben die gleiche Aufgabe: Beide fertigen ein fallbezogenes Gutachten an, das dem Auftraggeber einen Sachverhalt sach- und fachgerecht darlegt. Wo liegt dann der Unterschied? Die Bezeichnungen "Gutachter" und "Sachverständiger" werden i.d.R. synonym genutzt. Öffentliche Stellen und Gerichte gebrauchen üblicherweise den Begriff "Sachverständiger", da dieser regelmäßig in den Gesetzen/rechtlichen Normen (so z.B. in der Zivilprozessordnung) verwendet wird. Bei nicht öffentlichen Auftraggebern dagegen hat sich die Bezeichnung "Gutachter" in der täglichen Kommunikation gefestigt.

 

Bearbeitungsdauer: Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?

Regelmäßig wird von Auftraggebern die Frage gestellt, wie lange die Ausarbeitung eines Gutachtens dauern wird. Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden, da für die Anfertigung eines Gutachtens zahlreiche individuelle wertbeeinflussende Sachverhalte ermittelt werden müssen. Vielfach ist es hierfür auch notwendig, dass Dritte wie das kommunale Umweltamt als Träger des Altlastenkatasters Informationen bereitstellen, auf deren Bearbeitungszeit der Gutachter bzw. Sachverständige keinen Einfluss hat. Grundsätzlich ist es aber unser Bestreben, ein beauftragtes Gutachten innerhalb von vier Wochen nach Vorlage aller wertbeeinflussenden Fakten übergeben zu können.

 

Gibt es einen Unterschied zwischen dem Verkehrswert und dem Marktwert?

Nein, es gibt keinen Unterschied zwischen dem Verkehrs- und dem Marktwert, die Begriffe werden synonym genutzt. Die Legaldefinition findet man in § 194 Baugesetzbuch. Demnach wird der Verkehrs-/Marktwert "durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre". Weiterhin bedeutungsgleich mit der Bezeichnung "Verkehrswert" sind – sofern sie sich auf den Wert eines Grundstücks beziehen – u.a. der Begriff "gemeiner Wert" im Sinne des Bewertungsgesetzes sowie die bilanziellen Begriffe "beizulegender Zeitwert" und "Fair Value".

 
   
 
 
 
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