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Die i.d.R. synonym genutzten Bezeichnungen "Gutachter" und "Sachverständiger" sind gesetzlich nicht geschützt. Jeder, der annimmt, dass er über eine besondere Sachkunde auf einem Fachgebiet verfügt, kann sich daher in Deutschland bei seinen Geschäftstätigkeiten diese Bezeichnungen zunutze machen. Umso wichtiger ist es, dass sich ein Kunde anhand von objektiven Kriterien ein Bild von der Qualifikation eines Sachverständigen machen kann. Die von Michael Viell erfüllten Vorgaben der europaweit anerkannten Personenzertifizierung auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17024 ermöglichen u.a. eine transparente Vergleichsmöglichkeit.

Vor diesem Hintergrund finden Sie nachfolgend einen Überblick über die Qualifikationen von Michael Viell, MBA, der dessen besondere Sachkunde auf dem Fachgebiet der Grundstückswertermittlung veranschaulicht:

>> zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LF) zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten gem. DIN EN ISO/IEC 17024, Zertifikats-Nr.: DIA-IB-595

>> zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV), TAR-ZERT – Zertifikats-Nr.: 01 SGR 20640

>> Immobilienbewerter (IfS)

>> Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

>> betriebswirtschaftliches Studium

>> Weiterbildung zum Immobilien Investment Manager (HdWM)

Über die vorgenannten Punkte hinaus spiegelt sich seine besondere immobilienwirtschaftliche Fachkunde in dem Sachverhalt wider, dass er seit dem Jahr 2000 ordentliches Mitglied bzw. seit 2010 Vorsitzender des Prüfungsausschusses für den Ausbildungsberuf "Immobilienkaufmann" der IHK zu Düsseldorf ist.

 
 
 
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