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Für eine korrekte Bewertung ist eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit den wertbeeinflussenden Eigenschaften des Objekts oder des dinglichen Rechts notwendig. Neben einer Objektbesichtigung ist hierfür auch eine Sichtung der wertrelevanten Verträge und Unterlagen erforderlich. So müssen bspw. aus den Mietverträgen die vereinbarten Erträge sowie deren Laufzeiten oder aus dem zum Grundstück gehörenden Grundbuchblatt mögliche dingliche Belastungen (z.B. ein Wegerecht) entnommen und wertmäßig eingeordnet werden.

Folgende Unterlagen werden u.a. für eine Immobilienbewertung benötigt:

>> eine Flurkarte zum Grundstück

>> ein Grundbuchauszug

>> ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

>> ein Auszug aus dem Altlastenkataster (sowie – wenn vorhanden – ein Altlastengutachten)

>> eine Ablichtung der Baugenehmigung sowie die dazugehörigen Unterlagen (Baubeschreibung, Abstandsflächennachweis usw. )

>> eine Auskunft der Kommune zur möglichen Fälligkeit von Erschließungskosten

>> eine Kopie der Flächenberechnung (Wohnflächen- und/oder Nutzflächenberechnung) bzw. eine Berechnung des umbauten Raums

>> maßstabsgetreue Ablichtungen der genehmigten Entwurfspläne sowie bei Änderungen der aktuellen Gebäudepläne

>> eine Kopie des evtl. vorhandenen Erbbaurechtsvertrags

>> Duplikate der aktuellen Miet-/Pachtverträge

>> Kopien möglicher Contractingverträge

Bei WEG-Flächen zusätzlich:

>> Kopien der Eigentümerversammlungsprotokolle (inkl. Wirtschaftspläne mit einer Angabe zu den Hausgeldbeständen) und eine Ablichtung der Beschlusssammlung

Bei Spezialimmobilien zusätzlich:

>> Kopien der Betriebsgenehmigungen bzw. der Konzessionen, Flächenangaben, Umsatz- und Auslastungsdaten sowie eine Dokumentation möglicher nutzerspezifischer Betriebseinrichtungen

Sofern bei Ihnen nicht alle vorgenannten Unterlagen vorhanden sind, können wir gerne bei der Besorgung entgeltpflichtig behilflich sein.

 
 
 
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